Für Aufgaben und Fragestellungen in der Landschaftsplanung liegen bei uns langjährige Erfahrungen vor.

Unser Büro hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von städtebaulichen Planungen, Landschaftsplänen, landschaftspflegerischen Begleitplänen und Grünordnungsplänen bzw. grünordnerischen Fachbeiträgen / Umweltberichten bearbeitet und dabei umfangreiches Wissen zur Eingriffsregelung, im Natur- und Artenschutzrecht sowie im Baurecht auf der Ebene von Bund und Ländern erwerben können. Leistungen wie die Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, die Formulierung und Begründung von rechtseindeutigen grünordnerischen Festsetzungen sowie die Vorbereitung der Abwägung gehören zur täglichen Arbeit.

Für verschiedene Bebauungspläne haben wir Umweltberichte gemäß Baugesetzbuch erarbeitet. Auch die besonderen Belange des Natur- und Artenschutzes in Schutzgebieten sind uns als Landschaftsarchitekten aus einer Vielzahl von Projekten gut bekannt. Aufgrund unserer Erfahrung in der Freianlagenplanung sind wir gleichwohl in der Lage, die Belange der Umsetzung eines Bebauungsplans frühzeitig zu berücksichtigen.

Wir bearbeiten landschaftsplanerische Projekte auf den Ebenen der Regionalplanung, der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung sowie auf informeller Planungsebene (Entwicklungsplanung, Rahmenplanung, Pflege- und Entwicklungspläne etc.). Durch die Erarbeitung und Umsetzung von verschiedenen landschaftspflegerischen Begleitplänen für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen können wir als Landschaftsarchitekten auf einen großen Erfahrungshintergrund zur Eingriffsregelung zum Artenschutz und zum Baumschutz zurückgreifen.